Ihre Ergotherapie-Praxis in Lüneburg

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist Hilfe zur Selbständigkeit im täglichen Leben und im Beruf.

Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen ergon und bedeutet:
Werk, Tat, Handeln, körperlich, geistig und seelisch aktiv sein.

Die Ergotherapie gehört neben der Physiotherapie und Logopädie zu den wichtigsten Heilmaßnahmen der Rehabilitation. Sie findet sowohl in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen statt als auch ambulant, dann meist in einer Praxis für Ergotherapie.

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Wer braucht Ergotherapie?

In meiner Praxis behandeln wir Patienten mit Krankheitsbildern aus folgenden Bereichen:

Pädiatrie

Behandlung von Kindern mit z.B. Entwicklungsverzögerungen, Aufmerksamkeitsdefiziten, Koordinationsstörungen, Cerebralparesen, sensomotorischen Störungen, Syndromen.

Neurologie

Behandlung aller Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems z.B. Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Querschnitts-Lähmung, Parkinson-Syndrom, Multiple Sklerose, Demenzen z.B. Alzheimer, Neuropathien.

 
Orthopädie

Behandlung von Verletzungen der Knochen, Muskeln, Sehnen und Nerven, entzündlichen oder degenerativen Gelenkerkrankungen, Verbrennungen.

Geriatrie

Behandlung alter Menschen mit Krankheitsbildern aus den Bereichen Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie.

Die Behandlung erfolgt im Rahmen einer Einzel- oder Gruppentherapie.

Ebenso häufig wie in unseren Räumlichkeiten finden die durch uns betreuten Therapien in Form von Hausbesuchen im heimischen Umfeld der Patienten oder in entsprechenden Institutionen statt.

Wie läuft Ergotherapie ab?

Vom Arztbesuch in die Ergotherapie

Verordnung ergotherapeutischer Maßnahmen

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung für Ergotherapie stellt der Hausarzt bzw. der Facharzt (z.B. Kinderarzt oder Neurologe) aus, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht.

Kinder können auch bei schon bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungs-Störung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchzuführender Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten und wird in der Regel als Einzeltherapie durchgeführt. Im Bedarfsfall kann aber auch eine Gruppentherapie verordnet werden.

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