Ihre Ergotherapie-Praxis in Lüneburg

Wie läuft Ergotherapie ab?

Vom Arztbesuch in die Ergotherapie

Verordnung ergotherapeutischer Maßnahmen

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verordnung für Ergotherapie stellt der Hausarzt bzw. der Facharzt (z.B. Kinderarzt oder Neurologe) aus, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht.

Kinder können auch bei schon bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungs-Störung zur Abklärung in die ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.

Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchzuführender Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten und wird in der Regel als Einzeltherapie durchgeführt. Im Bedarfsfall kann aber auch eine Gruppentherapie verordnet werden.

Die Kosten

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Selbstbeteiligung an den Gesamtkosten des Rezeptes erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten zzgl. 10,00 Euro Rezeptgebühr. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung.

Hausbesuche

Kann der Patient unsere Praxis für Ergotherapie nicht aufsuchen, führen wir die Behandlung in seiner häuslichen Umgebung (Wohnung oder Heim) durch. Hausbesuche müssen vom Arzt verordnet werden.

Eine einmalige Beratung zur Integration in das häusliche Umfeld führen wir bei Bedarf durch.
Beim Hausbesuch analysiert der Therapeut die örtlichen Gegebenheiten, um speziell auf den Patienten und sein häusliches Umfeld zugeschnittene Strategien zu entwickeln und geeignete Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ablauf der Behandlung

Am Anfang der Behandlung führen wir eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung durch. Hierzu wenden wir spezielle Funktions- und Entwicklungstests an. Wichtig ist aber auch festzustellen, welchen Status der Patient bezüglich seiner Selbständigkeit hat und welchen Anforderungen er in seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation. Die Untersuchungen ergeben einen Befund, nach dem wir einen für den Patienten speziellen Behandlungsplan ausarbeiten. Gemeinsam mit dem Patienten und / oder dessen Angehörigen legen wir individuelle Behandlungsziele fest. 

Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn die therapeutische Arbeit - das Einverständnis des Patienten stets vorausgesetzt - mit seinen anderen Bezugspersonen wie z.B. Kindergärtnerinnen, Personen der Frühförderung, Pflegediensten oder Kollegen der angrenzenden Berufe, etwa behandelnden Krankengymnasten, Sprachtherapeuten, Psychologen usw., abgestimmt wird.

Im Verlauf der Therapie passen wir Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation an. Die ergotherapeutische Behandlung gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne dass alle früheren Fertigkeiten wiedererlangt wurden.

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